„Wohin mit meinem schönen Geld? Und wie sicher ist es bei den Banken?


Bezugnehmend auf viele Anfragen, die ich in den letzten Wochen erhalten habe, schreibe ich heute diesen Blogbeitrag.

Der Anleger befindet sich in einem Dilemma! Was tun mit der Liquidität, dem Geld auf dem Girokonto, dem Tagesgeld und den Festgeldkonten?

Ich könnte es mir jetzt einfach machen und lapidar sagen: “ Geben Sie es mit Genuß aus, solange Sie es noch können!“ Da ich keinen Pessimismus verbreiten möchte, betrachte ich die Sache analytisch.

Guter Wein

1. Frage: Wer sollte überhaupt nachdenken, Geld anzulegen?

Nach dem Erstellen Ihrer Privatbilanz sehen Sie einen monatlichen Überschuß, den Sie zu Ihrer Verwendung haben. (Teile davon fließen in den Konsum, andere Teile davon in das Sparen).

Solange existentielle Risiken noch nicht ausgeschaltet sind durch Versicherungen, die die Existenz des Einzelnen oder der Familie sichern ( wie z.B. eine Private Haftpflichtversicherung, eine adäquate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, eine adäquate D&O Versicherung (http://de.wikipedia.org/wiki/D%26O-Versicherung) bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung, oder ggf. eine Risikolebensversicherung bei höheren Kreditverpflichtungen), braucht man sich keine Gedanken darüber zu machen, wie man seine Liquidität anlegt. Hier bin ich mittlerweile sehr konsequent in der Beratung, da die geringen Zinserträge, die Sie auf Ihr Tagesgeld erhalten mit Sicherheit Ihre Existenz im schlimmsten Fall nicht werden retten können. Zuerst muß die familiäre Existenz abgesichert sein!

Ist dieser Schritt erledigt, kann man über den nächsten nachdenken!

2. Welche Fragen sollte sich der Anleger stellen bzw. von einem Berater gestellt bekommen?

Hier geht es in erster Linie darum, wie lange der Kunde sein Geld anlegen kann! Bzw. bereit ist, es zu tun! (Unterschied!)

Gelder, von denen Sie wissen, daß Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt definitiv benötigen, z. B. zur Ablösung Ihres Hauskredits, müssen kurzfristig bzw. zu diesem Zeitpunkt terminiert angelegt werden. Sind die Verlockungen des Aktienmarktes auch noch so groß, wäre es hier die falsche Entscheidung für Sie, in Aktien zu investieren! Und nehmen Sie bitte auch keine Kredite auf, um das neu geschaffene Geld,  in andere Anlageformen zu transformieren!!!

Falls Schulden vorhanden sind, auf Kreditkarten, auf Girokonten, etc., sollten diese zunächst erst einmal beglichen werden. Egal ob wir mit einer Inflation (steigende Zinsen gehen einher) oder mit einer Deflation ( die Schulden werden immer billiger, da Zinsen fallen ) rechnen. Die Kreditkartenindustrie lockt immer mit attraktiveren Zahlungszielen. Widerstehen Sie diesen Verlockungen!

Danach bedenken Sie bitte, daß Sie immer eine Summe von rund 2-3 Monatsgehältern als „eiserne“ Reserve halten sollten, falls etwas Unvorhergesehenes dazwischen kommt.

Erst dann können wir uns über mögliche Risikoklassifizierungen und Anlageformen für die vorhandene Liquidität Gedanken machen!

Der Kunde sollte das so ermittelte Vermögen, was er nicht benötigt und nach Abzug der eisernen Reserve vorhanden ist, aber auch nicht zu kurzfristig anlegen. Hier nehme ich mir immer sehr viel Zeit in der Beratung, genau herauszufinden, in welchen Zeithorizonten der Kunde denkt, was er für einen Lebensfahrplan hat. Denn falls er zu kurzfristig anlegt, dann  trifft ihn genau das Dilemma: „Wohin mit meinem schönen Geld, wenn ich keinen Ertrag mehr dafür erhalte“?

„Überschüssiges“ Geld zu kurzfristig angelegt, ist in der heutigen Zeit ein fataler Fehler. Es ist geradezu sträflich!

Sie erhalten schon keine Zinsen mehr (z.B. aktuell 0,05% p.a. bei der Commerzbank), die Inflation -wenn noch nicht allzuhoch- ist existent und aktuell drohen einige Banken bereits mit Strafzinsen. Das bedeutet, Sie müssen Banken Zinsen bezahlen, daß Sie Ihr Geld auf deren Konten belassen. So erhebt die Skatbank (VR-Verbund) ab dem 1.11.2014 einen Strafzins in Höhe von 0,25% p.a. auf Guthaben von mehr als 500.000 Euro und die Deutsche Bank sagt, daß sich die Sparer darauf einstellen müssen, Strafzinsen zahlen zu müssen.

http://www.welt.de/finanzen/article133792751/Sparer-muessen-erstmals-Strafzinsen-zahlen.html

Und hier ist der Punkt erreicht, wo man sagen muss: STOPP – LIEBE ANLEGER WACHT AUF!

Aktuell liegen 1,9 Billionen Euro auf Girokonten, Tagesgeldern, Festgeldern und Sparbüchern!

Fatal ist wiederum, daß diejenigen Banken, die reines Einlagengeschäft betreiben, aktuell schon einen Strafzins von 0,2% p.a. bei der EZB bezahlen müssen, wenn Sie dort Gelder hinterlegen. Diese Banken können die negativen Margen im Einlagengeschäft nicht durch ein“anhängiges“ Investmentgeschäftsmodel kompensieren. Es sind aber gerade diese Banken, die Investmentbanking (http://www.onpulson.de/lexikon/2324/investmentbanking/) betreiben, und häufiger durch Skandale durch die Presse gehen als andere, die die Krise und das aktuelle Dilemma größtenteils zu verantworten haben!

3. Schritt: Handeln Sie!

Daher mein Appell auch an Sie Frau P., besprechen Sie es mit Ihrem Berater, wieviel Ihres Vermögens wirklich kurzfristig angelegt sein muss und wieviel 2-5 Jahre, 5-10 Jahre oder dauerhaft an den Kapitalmärkten investiert werden kann.

Welche Anlageklassen dann in Frage kommen, ob Direktinvestments in Aktien oder Anleihen, oder Investitionen in Fonds, die die jeweiligen Assetklassen abbilden, ob Rohstoffe, ob Immobilien, ob Zertifikate, etc. das ist dann strategisch mit jedem Kunden einzeln in einer individuellen Beratung zu besprechen. Welcher Investmentstil (benchmarkorientiert oder benchmarkfrei) angewendet werden soll, ob man ggf. Gelder bestimmten Vermögensverwaltern im Inland oder Ausland anvertraut, das gehört zum Anlageprozess, den jeder seriöse Berater mit Ihnen bespricht!

Sie geben das Ziel vor, wir setzen die Segel! Hier kann ich jetzt generell keine explizite Empfehlung aussprechen, wie Sie ihr Geld am besten anlegen ohne vorher mit Ihnen ein Gespräch geführt zu haben.  

Der erste Schritt ist, daß Sie mit sich selbst einen Handlungsplan erstellen, wieviel es maximal an Liquidität sein darf, sonst wird die Anlage auf Tagesgeld ganz schnell zu einem Garant für Kapitalvernichtung ohne Chance auf mögliche Mehrrendite!

Zur generellen Frage, wie sicher unser Geld noch bei den Banken ist, möchte ich auf die Seite des Bankenverbandes verweisen. Bitte lesen Sie es aufmerksam durch!

http://bankenverband.de/service/faq/einlagensicherung

Meine Anmerkungen hierzu:

1. Frage, die sich sich stellen müssen, was habe ich für Anlagen bei der jeweiligen Bank.

2. Frage, wie hoch ist der freiwillige Einlagensicherungsfonds? Gehört meine Bank einem solchen überhaupt an?

3. Frage, wie hoch ist die individuelle Sicherungsgrenze der jeweiligen Bank? (das ist die Höchstgrenze der möglichen Entschädigung und bemißt sich am jeweiligen Eigenkapital der Bank aktuell 30%, ab dem 1.1.2015 nur noch 20% des Eigenkapitals der Bank. Dies gilt pro Kunde! Also überschlagen Sie Ihr Vermögen und vergleichen Sie dieses mit dem aktuellen EK Ihrer Bank! Sollte es höher sein als das aktuell haftende EK der Bank, dann gebührt Ihnen Respekt und Sie sind definitiv mein Kunde, aber dann sollten Sie definitiv auch darüber nachdenken, andere Banken mit ins Boot zu nehmen und auf alle Fälle auf andere Anlageformen zu streuen!

4. Frage, wie lange gehört meine Bank bereits diesem Freiwilligen Einlagensicherungsfonds an? Dies ist ganz wichtig und wird oft etwas vernachlässigt. Denn die Haftung ist auf 250.000 Euro beschränkt, wenn die Bank noch keine bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres bestehende Mitgliedschaft vorweisen kann.

5. Frage, wenn Sie Gelder im Ausland deponiert haben : Ist das Tochterunternehmen ein unselbständiges oder ein selbständiges Unternehmen. Glauben Sie mir aus steuerlichen Gründen und aus Gründen des Datenaustausches waren sind fast alle selbständige Tochtergesellschaften der Banken im Ausland! Dies bedeutet, daß dann der Freiwillige Sicherungsfonds leider nicht greift! Hier gelten ggf. Patronatsvereinbarungen.

6. Frage, wie hoch ist aktuell eigentlich die Höhe des freiwillige Sicherungsfonds? Man liest von gesamt 5,5 Milliarden Euro. (!!!)

Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds. Die Begründung hierfür finde ich zu lapidar, „es müsste sonst  ja eine Versicherung sein, und es würde dann Versicherungssteuer anfallen“.

Jetzt mögen Sie, Frau P., sagen und alle anderen Leser meines Blogs: „ja aber, es gibt ja noch die gesetzliche Sicherungsgrenze“. Korrekt, die gibt es. Diese bürgt für 100.000 Euro pro Sparer!

Solange nur eine einzelne Bank in Schieflage gerät, ggf. auch eine kleinere Bankengruppe, mag das alles noch zu stämmen sein, wenn aber wieder einmal das weltweite Finanzsystem rüttelt, dann sollten Sie sich vorher über diese Dinge Gedanken gemacht haben und das, was in Ihrer  Entscheidungsmacht steht, nämlich zu Handel, getan haben.

Stellen Sie die Weichen und schichten Sie um in Anlageformen, die sich ausserhalb des Sicherungsfonds befinden, aber dennoch gesondert geschützt sind!

Ihre Finanzplanerin Alexandra Kärner

p.s. und manchmal tut es gut, Geld auch für guten Wein auszugeben……

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