Vielen Dank Frau P. für Ihren Kommentar, gerne versuche ich Ihre Frage einfach und effizient zu beantworten.
Sehr häufig wird man aktuell mit Überschriften in allen Tageszeitungen und sog. Wirtschaftsblättern konfrontiert, die besagen, dass die Lebensversicherung tot ist -spätestens mit Einführung des LVRG’s (Lebensversicherungsreformgesetz) ab dem 1.1.2015.
Zunächst gilt es also, das LVRG zu beleuchten.
Wer genau nachlesen möchte, was dieses Gesetz beinhaltet, und warum es eingeführt wird, dem empfehle ich die Seite www.bundesfinanzministerium.de .
Schauen Sie sich das Video „Einfach erklärt: die Lebensversicherungsreform“ an.
Was ist der Grund der Einführung?
Der Schutz aller Versicherungsnehmer, dass sie die in den Verträgen zugesagten Leistungen auch in Zukunft erhalten werden. Zugesagt ist immer nur der GARANTIEZINS! Der Garantiezins bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit erhalten (Altbestand).
Betrachtet man die Entwicklung des Garantiezinses, dann haben wir seit 1942 bis heute sechs Änderungen, zunächst steigend von 3% auf 4% und seit dem Jahr 2000 eine fallende Entwicklung bis auf zuletzt 1,75% im Jahr 2012. Die Änderung zum 1.1.2015 auf 1,25% ist die siebte auf den bisher niedrigsten Stand.
Diese Entwicklung ist nicht willkürlich, sondern begründet sich auf § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der besagt, dass der garantierte Rechnungszins nicht mehr als 60% des Mittelwertes betragen darf, der sich aus dem durchschnittlichen Anleihezins der letzten 10 Jahre errechnet.
Der durchschnittliche, ausgegebene Garantiezins aller 88 Mio Lebensversicherungsverträge in Deutschland beträgt aktuell 3,2% p.a. (pro Jahr). Angesichts der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten -die Rendite für die 10 Jährige Bundesanleihe beträgt aktuell 0,87% p.a. (Aufstockung des Tenders am 29.10.2014, fällig am 15.08.2024) ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherungsbranche sich schwertut, diese Zusagen langfristig zu halten und eine Anpassung aufgrund § 65 VAG nötig ist.
Um die Reform zu verstehen, muss man sich klarmachen, dass die Leistung einer Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) unter anderem aus 2 wichtigen Größen besteht:
- Garantiezins (Höchstrechnungszins)
und
- Überschußbeteiligung
Der aktuellen Kapitalmarktsituation geschuldet möchte man nun durch das LVRG mit folgenden Maßnahmen gegensteuern:
1. mit einer Absenkung des Garantiezinssatzes (siehe oben)
2. zum anderen mit der Korrektur der geltenden Regelung zur Beteiligung an den Bewertungsreserven, die sich in den Überschüssen widerspiegeln. Bewertungsreserven sind um so höher, je niedriger das jeweilige Zinsumfeld ist. Um das Kollektiv der Versichertengemeinschaft zu schützen, werden ausscheidende Versicherte mit dem Reformgesetz in geringerem Umfang an den Bewertungsreserven beteiligt, um langfristige Garantien zu erfüllen.
3. durch die stärkere Beteiligung der Kunden an den Risikoüberschüssen von 75% auf 90%.
4. durch die Begrenzung von Dividendenzahlungen an Aktionäre, wenn Punkt 2. gegeben ist.
5. durch die Erhöhung der Kostentransparenz für Kunden durch den Ausweis von Verwaltungs – und Effektivkosten bei Neuanträgen.
6. und zuletzt durch Absenkung des Höchstzillmersatzes, der vom Versicherer für Abschlusskosten eingerechnet werden kann.
Wie wirkt sich das jetzt auf Ihre Lebensversicherungen aus Frau P.?
Dabei muss zunächst unterschieden werden, welche Art von Versicherungen sie haben:
-klassische Kapitallebensversicherungen oder Fondsgebundene Lebensversicherungen?
-Altvertrag oder Neuabschluss?
-Deutsche Versicherungsgesellschaft oder nicht deutsche Versicherungsgesellschaft?
-Kapitalabfindung oder Verrentung
Folge:
-Für Ihre Altverträge hat der Garantiezins auch zukünftig Bestandsschutz.
-Nur für Neuverträge gilt ab dem 1.1.2015 die 1,25% p.a. als garantierter Zins, was eine Reduktion der garantierten Rente nach sich zieht sowie einen niedrigeren garantierten Rückkaufswert und eine niedrigere garantierte Ablaufleistung sowie eine niedrigere prognostizierte (volldynamische) Rente.
-bei fondsgebundenen Lebensversicherungen interessiert die Absenkung des Garantiezinses nur für die Verrentung (Reduktion der Rentenfaktoren), was eine niedrigere prognostizierte (volldynamische) Rente zur Folge hat.
-für ausländische Versicherungsgesellschaften wie zum Bespiel eine Canada Life oder eine Standard Life gilt das LVRG bis dato nicht.
-die stärkere Beteiligung an den Risikoüberschüssen kann sich sogar positiv auswirken, je nachdem, ob Ihr Versicherer die bislang geltende Mindestquote von 75 % zugrunde gelegt hat oder nicht.
-Begrenzung der Dividendenzahlung an Aktionäre, wenn die Überschüsse an den Bewertunsresrven gesenkt werden, wirkt sich auch positiv aus auf Ihre Bestandsverträge – außer Sie halten selbst als Aktionär Aktien Ihrer Versicherungsgesellschaft.
-Punkt 5 und Punkt 6 kommen nur bei Neuverträgen zum Tragen.
Diese Erkenntnis ist wichtig für Kunden, die in der Zukunft Ihre Altersvorsorge durch eine Lebensversicherung abbilden möchten (wobei Lebensversicherung nur ein Teil der Möglichen Bausteine zur Altersvorsorge sind).
Denn tätigen Sie den Abschluss im Jahr 2014 noch, dann haben sie auch zukünftig eine:
– höhere garantierte Rente und auch
(heute 25 Jähriger + 20%, 35 Jahre + 16 %, 45 Jahre + 14%)
– niedrigere Beiträge in der Pflegeabsicherung und
– niedrigere Beiträge in der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
(Heute 35 Jähriger -17%, 45 Jahre -15%, 55 Jahre -13%)
Ihr Handeln im Jahr 2014 bringt Ihnen mehr Rendite und spart Ihnen Geld!
Ich hoffe, dass ich Ihnen Frau P. Ihre Frage ausreichend und einfach erklärt beantworten konnte und meinen Followern auch ein wenig Licht in das Finanzgeschehen, explizit den Versicherungsteil, bringen konnte.
Wenn Sie weitergehende Fragen haben,rufen Sie mich an!
Gerne verweise ich auch auf die Seite von TaylorWessing, deren Fachanwälte für Versicherungswesen sich des Themas auch angenommen haben.
Ihre Finanzplanerin Alexandra Kärner